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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 1 K 107/02 EFG 2006 S. 134 Nr. 2

Gesetze: InvZulG 1999 § 2 Abs. 3 Nr. 1

Von Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes hergestelltes Gebäude bei Vermietung zu fremden Wohnzwecken nicht investitionszulagebegünstigt

Leitsatz

Nach § 2 Abs. 3 Nr. 1 InvZulG 1999 sind Erstinvestitionen eines Betriebes des verarbeitenden Gewerbes in die Anschaffung sowie Herstellung neuer Gebäude nur dann zulagebegünstigt, soweit das Gebäude mindestens fünf Jahre nach seiner Anschaffung oder Herstellung in einem Betrieb des verarbeitenden Gewerbes, und zwar in dem begünstigten Gewerbe, verwendet wird (hier: keine Investitionszulage für Erweiterung eines bestehenden Gebäudes um zwei anschließend an fremde Dritte zu Wohnzwecken vermietete Einheiten).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 134 Nr. 2
WAAAB-72218

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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 18.08.2005 - 1 K 107/02

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