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Durchschnittssatzbesteuerung auf Vermietungs- und Verpachtungsleistungen
Die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ausgeführten Umsätze unterliegen nach Maßgabe des § 24 UStG der Durchschnittssatzbesteuerung. Die Vorschrift ist richtlinienkonform im Sinne des Art. 25 der 6. EG-Richtlinie insbesondere in Verbindung mit den Anhängen A und B dieser Richtlinie auszulegen. Im Einzelnen erörtert das BMF folgende Einzelfragen: Vermietungsleistungen, Verpachtungsleistungen bzw. Einräumung eines Nießbrauchs, Berichtigung des Vorsteuerabzugs sowie die Auswirkung auf ertragsteuerrechtliche Regelungen.