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Editionsvertrag zwischen Musikverlag und Musikproduzent/Autor als gesellschaftsähnliches Rechtsverhältnis
Nach summarischer Prüfung handelt es sich bei der zwischen einem Musikverlag und einem Musikproduzenten zur Publikation und verlegerischen Auswertung von Werken der Tonkunst gegründeten Edition tendenziell um ein gesellschaftsähnliches Rechtsverhältnis. Der Musikproduzent kann die im Rahmen eines solchen Schuldverhältnisses erhaltenen Vorauszahlungen/Vorschüsse nicht als Anzahlungen aus schwebendem Geschäft passivieren.