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Abgrenzung Pachtvertrag/Wirtschaftsüberlassungsvertrag
Unter einem Wirtschaftsüberlassungsvertrag ist die unentgeltliche Nutzungsüberlassung des land- und forstwirtschaftlichenS. 5 Betriebs gegen Versorgungsleistungen zu verstehen. Vom Pachtvertrag unterscheidet sich die Wirtschaftsüberlassung im Wesentlichen nur durch die Entgeltlichkeit. An einem angemessenen Pachtzins (Entgelt) fehlt es, wenn eine erhebliche Abweichung vom üblichen Pachtzins anzunehmen ist. Ist erkennbar, dass mit den Leistungen nur die Versorgung des Verpächters gesichert werden soll (z. B. altenteilsähnliche Leistungen), so liegt kein Pachtzins vor, der zur Annahme der Entgeltlichkeit führen kann.