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Existenzgründereigenschaft eines Kommanditisten einer Publikumsgesellschaft
Erzielt ein Steuerpflichtiger vor der Betriebseröffnung als Gesellschafter einer Publikumsgesellschaft einheitlich und gesondert festgestellte Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 i. V. mit § 2 Abs. 1 Nr. 2 EStG, ist er nicht als Existenzgründer i. S. des § 7g Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 EStG anzusehen, auch wenn sich seine Mitunternehmerinitiative als gering darstellt. Selbst geringe Gewinneinkünfte vor der Existenzgründung - auch wenn sie aus einer Nebentätigkeit stammen - schließen die Existenzgründereigenschaft i. S. des § 7g Abs. 7 EStG aus.