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Gesetzesänderungen in der Arbeitsmarktpolitik zum 1. Januar 2006
Das Bundeskabinett hat am einen Gesetzentwurf mit ersten Änderungen des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) und anderer Gesetze gebilligt. Mit dem Gesetzentwurf werden insbesondere Vorhaben aus dem Bereich Arbeitsmarkt umgesetzt, die bereits zum in Kraft treten sollen. Es handelt sich um Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag. Folgende arbeitsmarktpolitische Instrumente, die bis Ende des Jahres 2005 befristet waren, werden um zwei Jahre, bis Ende 2007, verlängert:
Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer: Arbeitslose über 50 Jahre erhalten bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit einem niedrigeren Nettogehalt als zuvor den Unterschiedsbetrag zwischen dem alten und dem neuen Nettoentgelt durch einen Zuschuss zur Hälfte ausgeglichen. Zusätzlich stockt die Agentur für Arbeit die Beiträge zur Rentenversicherung auf. Die Dauer der Förderung richtet sich nach dem Restanspruch auf Arbeitslosengeld.
Arbeitgeber, die einen über 55-jährigen Arbeitnehmer einstellen, müssen für diesen auch in Zukunft keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen.
Die Agentur für Arbeit kann auch in Zukunft Träger mit Eingliederungsmaßnahmen für Arbeitslose beauftragen. Künftig i...