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Finanzgericht Düsseldorf Beschluss v. - 15 V 3753/05 A (E) EFG 2006 S. 25 Nr. 1

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1, EStG § 5, EStG § 18, EStG § 19, EStG § 22 Nr. 3, HGB § 249 Abs. 1 Satz 1

Uneingeschränkte Besteuerung von Schmiergeldzahlungen auch bei gerichtlich angeordnetem Vermögensverfall

Leitsatz

  1. Ein nichtselbständig beschäftigter Steuerpflichtiger, der gegen Schmiergeldzahlungen zugunsten eines Auftraggebers die Erstellung von Scheinrechnungen vermittelt und Beratungshilfe bei der Verschiebung der hierdurch abgedeckten Gelder leistet, erzielt hierdurch steuerbare Einkünfte entweder aus nichtselbständiger Tätigkeit, selbständiger Arbeit oder sonstigen Leistungen.

  2. Auch bei Annahme bilanzierungsfähiger Einkünfte aus selbständiger Arbeit kann für die nach Liechtenstein transferierten Schmiergeldzahlungen nicht deshalb zum eine gewinnmindernde Rückstellung gebildet werden, weil in Liechtenstein erstmals im Jahr 2000 die Abschöpfung aus ausländischen Korruptionsvergehen erlangter Gelder gesetzlich ermöglicht und nachfolgend der Verfall der transferierten Vermögenswerte des Steuerpflichtigen angeordnet wurde. Es fehlt insoweit an der Erkennbarkeit einer ungewissen Verbindlichkeit zum Zeitpunkt der pflichtgemäßen Bilanzaufstellung.

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 25 Nr. 1
IWB-Kurznachricht Nr. 4/2006 S. 151
BAAAB-71574

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Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss v. 28.09.2005 - 15 V 3753/05 A (E)

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