Uneingeschränkte Besteuerung von Schmiergeldzahlungen auch bei gerichtlich angeordnetem Vermögensverfall
Leitsatz
Ein nichtselbständig beschäftigter Steuerpflichtiger, der gegen Schmiergeldzahlungen zugunsten eines Auftraggebers die Erstellung
von Scheinrechnungen vermittelt und Beratungshilfe bei der Verschiebung der hierdurch abgedeckten Gelder leistet, erzielt
hierdurch steuerbare Einkünfte entweder aus nichtselbständiger Tätigkeit, selbständiger Arbeit oder sonstigen Leistungen.
Auch bei Annahme bilanzierungsfähiger Einkünfte aus selbständiger Arbeit kann für die nach Liechtenstein transferierten Schmiergeldzahlungen
nicht deshalb zum eine gewinnmindernde Rückstellung gebildet werden, weil in Liechtenstein erstmals im Jahr 2000
die Abschöpfung aus ausländischen Korruptionsvergehen erlangter Gelder gesetzlich ermöglicht und nachfolgend der Verfall der
transferierten Vermögenswerte des Steuerpflichtigen angeordnet wurde. Es fehlt insoweit an der Erkennbarkeit einer ungewissen
Verbindlichkeit zum Zeitpunkt der pflichtgemäßen Bilanzaufstellung.
Fundstelle(n): EFG 2006 S. 25 Nr. 1 IWB-Kurznachricht Nr. 4/2006 S. 151 BAAAB-71574
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Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss v. 28.09.2005 - 15 V 3753/05 A (E)
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