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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 11 K 483/04 EFG 2005 S. 1753 Nr. 22

Gesetze: EStG § 3 Nr. 40 Buchst. j, EStG § 17 Abs. 1 Satz 3

Halbeinkünfteverfahren bei der Veräußerung von Bezugsrechten

Leitsatz

1. Bezugsrechte sind keine Anteile an einer Aktiengesellschaft i.S. des § 3 Nr. 40 Buchst. j EStG.

2. Bezugsrechte gehören zwar zu Anwartschaften auf Beteiligungen i.S. des § 17 EStG; die Vorschrift des § 17 Abs. 1 Satz 3 EStG ist jedoch nur im Rahmen des § 17 EStG anzuwenden und für die Auslegung des in § 3 Nr. 40 Buchst. j EStG verwendeten Tatbestandsmerkmals „Anteile an Körperschaften” nicht heranzuziehen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 1374 Nr. 23
DStZ 2005 S. 805 Nr. 23
EFG 2005 S. 1753 Nr. 22
WPg 2006 S. 307 Nr. 5
EAAAB-71560

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 10.02.2005 - 11 K 483/04

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