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Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen ab VZ 1994 nicht verfassungswidrig
Die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG ist nach dem auch in den VZ seit 1994 nicht verfassungswidrig. Dies gelte im Übrigen auch für die Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG (Dividenden) und § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG (Lebensversicherung). Ferner bestätigte der erkennende VIII. Senat eine Entscheidung des X. Senats, wonach der Sparerfreibetrag für die Streitjahre 1997 und 1998 verfassungsgemäß ist ( ).