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Anfechtbarkeit der Lohnsteuerzahlungen im Insolvenzverfahren
Es bestehen ernstliche Zweifel, ob die Abführung von Lohnsteuern in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine nach § 130 Abs. 1 Nr. 1 InsO anfechtbare Rechtshandlung darstellt, oder ob ein sog. Bargeschäft nach § 142 InsO vorliegt, das nur unter den Voraussetzungen des § 133 Abs. 1 InsO angefochten werden kann (Bezug: § 69 Abs. 3 FGO; § 69 AO 1977; § 41a Abs. 1 EStG; § 130 Abs. 1 Nr. 1, § 133, § 142 InsO).▶NWB OAAAB-66092
▶Praxishinweise: Die Entscheidung ist im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Aussetzung der Vollziehung) ergangen. Wegen der unterschiedlichen Rechtsauffassungen des BFH und des BGH sowie der divergierenden Entscheidungen der Instanzgerichte seien erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Haftungsbescheiden zu bejahen.