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Einkommensteuer | Aufhebung und Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft begründet keine außergewöhnliche Belastung
Kosten für die Aufhebung und Auseinandersetzung einer früher vereinbarten Gütergemeinschaft sind unabhängig davon, ob sie auf Antrag der Eheleute im Scheidungsverbund durch das Familiengericht oder außergerichtlich vor oder nach der Scheidung getroffen worden sind, für die Eheleute nicht unabwendbar und unvermeidbar und damit nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen (Bezug: § 1363 Abs. 1, § 1408 Abs. 1, § 1587, § 1587b, § 1587o BGB; § 33 EStG; § 93a, § 606, § 621, § 623 ZPO).▶NWB WAAAB-66996
▶Praxishinweise: Scheidungskosten sind zwangsläufig, soweit sie unmittelbar und unvermeidbar entstanden sind. Scheidungsfolgesachen fehlt aber ein solch unmittelbarer Bezug; sie werden nur auf Antrag zusammen verhandelt (sog. Verbund). Eine Ausnahme besteht nur beim sog. Zwangsverbund. Die im Zwangverb...