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Ansparrücklage bei Existenzgründer
Gem. (BFH/NV 2005 S. 1551) ist die Rechtsfrage, ob ein Stpfl. für einen sich in der Gründungsphase befindlichen Betrieb vor verbindlicher Bestellung der wesentlichen Betriebsgrundlagen eine Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG bilden kann, nicht mehr klärungsbedürftig. Sie ist nach der Rechtsprechung des BFH zu verneinen (Bezug: § 115 Abs. 2 FGO; § 7g Abs. 3 EStG).▶NWB RAAAB-56922