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Fortdauer der Antragspflichtversicherung
Die Antragspflichtversicherung eines Selbständigen umfasst jede selbständige Tätigkeit, sofern es sich nicht um eine der Tätigkeiten handelt, die ohnehin kraft Gesetzes nach § 2 SGB VI versicherungspflichtig sind. Ein Wechsel der Tätigkeit beendet deshalb die Antragspflichtversicherung nicht. Diese besteht vielmehr fort, solange überhaupt eine selbständige Tätigkeit ausgeübt wird ().