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Wettbewerbsrecht; | Zulässigkeit verdeckter Koppelungsangebote
Koppelungsangebote verschiedener Waren (hier: Gefriertruhe und Schweinehälfte), die nur den Gesamtpreis, nicht aber den Einzelpreis erkennen lassen (sog. verdeckte Koppelungsangebote), verstoßen nicht gegen § 1 UWG, wenn der angesprochene Verkehr die Einzelpreise ohne weiteres in Erfahrung bringen kann (, DB 1996, 772).