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Einkommensteuer; | Zufluß von Einkünften aus einer ehemaligen Tätigkeit beim Erben (§§ 11, 24 Nr. 2 EStG)
Zur Frage, ob Einkünfte gem. § 24 Nr. 2 EStG (nach dem Tod des Erblassers zugeflossene gewerbliche Einkünfte aus rückständiger Leibrentenforderung) neben dem Erben auch anteilig den Vermächtnisnehmern zuzurechnen sind, wenn der Nachlaß nahezu vollständig an die Vermächtnisnehmer ausbezahlt wird, hat der entschieden, daß Bezieher nachträglicher Einkünfte aus einer ehemaligen Tätigkeit i. S. des § 2 Abs. 1 Nr. 2 EStG der Erbe als Gesamtrechtsnachfolger auch dann ist, wenn der Nachlaß mit Vermächtnissen belastet ist. Die nachträglich zugeflossenen Rentenzahlungen werden dem Erben ungeachtet dessen zugerechnet, daß sie der Testamentsvollstrecker zur Erfüllung von Vermächtnissen und nicht zur Begleichung der hierauf entfallenden ESt als Nachlaßverbindlichkeit verwendet hat.