BFuP Nr. 2 vom Seite 156

Grenzüberschreitende Verlustverrechnung – Nachversteuerungsmethode im Vergleich zum geltenden Recht und zur konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (Zusammenfassung)

Prof. Dr. Wolfram Scheffler

Die grenzüberschreitende Verlustverrechnung weist im geltenden Recht erhebliche Beschränkungen auf. Von der EU-Kommission werden mit der Nachversteuerungsmethode und der konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage zwei Lösungsvorschläge angedacht. Die Konsolidierung der Einkünfte von inländischer Spitzeneinheit und ausländischer Tochterkapitalgesellschaft bzw. Betriebsstätte weist den Vorteil auf, dass die Verlustverrechnung endgültig ist, während es bei der Nachversteuerungsmethode zum einen nur zu einer vorübergehenden Verlustverrechnung kommt und sich zum anderen ihr Anwendungsbereich auf Auslandsverluste beschränkt. Aufgrund von Steuersatzeffekten und von weiteren Zeiteffekten existieren allerdings zahlreiche Fälle, in denen sich die Nachversteuerungsmethode im Vergleich zur Konsolidierung als überlegen erweist.

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Fundstelle(n):
BFuP 2/2005 Seite 156
NWB MAAAB-70957