BFuP Nr. 4 vom Seite 419

Wandel der Krankenhausfinanzierung (Zusammenfassung)

Dr. Markus Lüngen und Prof. Dr. Dr. Karl Lauterbach

In Deutschland wird nach Vorgabe des Gesetzgebers ab dem Jahr 2003 jeder stationär behandelte Patient über eine Pauschale vom Krankenhaus gegenüber der Krankenkasse abgerechnet. Eine pauschalierte Vergütung sichert allein keine Einsparungen an Krankenkassenausgaben, sondern bewirkt zunächst nur eine Umverteilung bestehender finanzieller Mittel. DRG werden in Deutschland daher eher ein Instrument zur Steigerung der Effizienz im Krankenhaus, weniger zur Begrenzung von Ausgaben für stationäre Leistungen. Mit den australischen AR-DRG als Grundlage für das deutsche System wurde zudem ein komplexes System gewählt, welches keine stärkeren Anreize zur Effizienzsteigerung setzt als robustere Alternativen, wie sie international ebenfalls eingesetzt werden.

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Fundstelle(n):
BFuP 4/2002 Seite 419
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