BFuP Nr. 1 vom Seite 77

Zur quantitativen Wirkung des Progressionsvorbehaltes (Zusammenfassung)

Dipl.-Kfm. Stefan Wotschofsky und Dipl.-Kfm. Dr. Helmut Pasch

Durch Anwendung des Progressionsvorbehaltes bei der Ermittlung der tariflichen Einkommensteuer durchbricht der Gesetzgeber bewußt die Verknüpfung von Bemessungsentscheidung und Belastungsentscheidung, welche sich im progressiven Einkommensteuertarif ausdrückt. In einer fiktiven Veranlagung wird der Steuersatz unter Einbeziehung von nicht in die Bemessungsgrundlage eingehenden Größen ermittelt und anschließend entsprechend der tatsächlichen Bemessungsentscheidung angewendet. Die materiellen Konsequenzen für den Steuerpflichtigen lassen sich an zwei Einflußgrößen festmachen: Einerseits ist der Umfang der zusätzlich berücksichtigten Berechnungsgröße maßgeblich und anderseits beeinflußt die tatsächliche Bemessungsgrundlage mittelbar über den Progressionsgrad das Ergebnis. In Abhängigkeit dieser Variablen stellen sich nicht monotone Belastungsverläufe ein. Ihre Systematik herzuleiten und aufzuzeigen ist Gegenstand des vorliegenden Beitrags.

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Fundstelle(n):
BFuP 1/2001 Seite 77
NWB LAAAB-70807