BFuP Nr. 6 vom Seite 525

Zivilrechtliche Verantwortlichkeit europäischer und amerikanischer Abschlußprüfer (Zusammenfassung)

Prof. Dr. Reiner Quick

Aufgrund asymmetrisch verteilter Informationen besteht das Problem, daß die Adressaten von Prüfungsergebnissen das Verhalten des Prüfers nicht bzw. nicht kostenlos beobachten können (hidden action). Daraus resultiert die Gefahr, daß der Abschlußprüfer seinen Informationsvorsprung ausnutzt, indem er z. B. seine Prüfungskosten durch unsorgfältiges Prüfen reduziert (moral hazard). Die Aufgabe der zivilrechtlichen Haftung ist darin zu sehen, den Abschlußprüfer zu einem normgerechten Verhalten zu motivieren. Seine Haftung geht in den Mitgliedstaaten der EU unterschiedlich weit. Sie ist insbesondere wegen der summenmäßig begrenzten Haftung bei Fahrlässigkeit in Deutschland am niedrigsten. Auch in Großbritannien ist die Rechtslage für den Abschlußprüfer aufgrund der begrenzten Schadensersatzpflicht gegenüber Dritten komfortabel. Trotz der jüngsten Entwicklungen in Richtung eines verringerten Haftpflichtrisikos ist dieses in den USA noch immer am höchsten. Die Ursachen hierfür liegen in einigen klägerfreundlichen Spezifika des US-Rechts, einer u. U. weitreichenden Dritthaftung und der Möglichkeit, Abschlußprüfer über den reinen Schadensersatz hinaus zu einer Art Bußgeld zu verurteilen.

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Fundstelle(n):
BFuP 6/2000 Seite 525
NWB QAAAB-70798