BFuP Nr. 3 vom Seite 261

Risikomanagement im Industrieunternehmen (Zusammenfassung)

Dr. Ulrich Lehner und Dr. Matthias Schmidt

Der Gesetzgeber hat mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) zum den Vorstand mit § 91 II AktG verpflichtet ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden. Der folgende Aufsatz soll aus der Unternehmenspraxis anhand der Henkel KGaA Aufbau und Struktur des Risikomanagements in einem diversifizierten internationalen Unternehmen sowie die Auswirkung des KonTraG darstellen. Weiterhin werden die entsprechenden Erfahrungen mit der Prüfung des Risikomanagementsystems durch den Abschlußprüfer in den ersten beiden Jahren nach KonTraG dargestellt.

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Fundstelle(n):
BFuP 3/2000 Seite 261
NWB TAAAB-70784