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Nachvertragliches Wettbewerbsverbot für Sozius
Für den Fall des Ausscheidens durch Verlust der Zulassung oder Ausschließung aus der Gesellschaft hatte sich der Sozius (hier: aus einer Rechtsanwaltssozietät) einem in räumlicher, gegenständlicher und zeitlicher Hinsicht umfangreichen nachvertraglichen Wettbewerbsverbot unterworfen. Nach der Vereinbarung sollte er sich in einem großen Regierungsbezirk mit einer Einwohnerzahl von mehreren Millionen Menschen jeglicher Konkurrenztätigkeit für die Dauer von fünf Jahren enthalten. Die Sozietät klagte auf Einhaltung des Wettbewerbsverbots. Die Vorinstanzen beschränkten das Wettbewerbsverbot für den inzwischen aus der Sozietät ausgeschlossenen Sozius im Wege einer sog. geltungserhaltenden Reduktion in zeitlicher Hinsicht auf zwei Jahre und hielten es in diesem Umfang insgesamt für zulässig. Dies...