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Eigenkapital bei Personengesellschaften nach IAS/IFRS
Die Existenz von Eigenkapital in der Bilanz hat eine immense Bedeutung für Bilanzierende, denn ein hohes Eigenkapital signalisiert eine entsprechende Bonität und erlaubt ein besseres Rating. Die Änderung des IAS 32 ab 2005 hat jedoch dazu geführt, dass Personengesellschaften nach IAS/IFRS u. U. kein Eigenkapital mehr ausweisen können. Dieser Beitrag erläutert, wie Eigenkapital nach IAS/IFRS definiert ist, worin die Unterschiede zum HGB bestehen und welche besondere Problematik daraus für Personengesellschaften resultiert. Abschließend wird aufgezeigt, inwieweit aktuelle Überlegungen zu einer Reform der Eigenkapitalabgrenzung nach IAS/IFRS zu einer Lösung der zurzeit unbefriedigenden Situation für Personengesellschaften führen können. S. 1138
I. Einführung
Die Abgrenzung des Eigenkapitals nach IAS/IFRS ist in IAS 32 geregelt und 2003 geändert worden (anzuwenden in Geschäftsjahren ab ). Mit der Neuformulierung war zwar keine generelle Neuausrichtung der bisherigen Eigenkapitalabgrenzung beabsichtigt, sondern lediglich Klarstellungen und Vereinfachungen. Der geänderte Standard hat jedoch in Deutschland, insbesondere bei Personengesellschaften hohe Wellen geschlagen, ...