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Aktivierung von Aufwendungen für ERP-Software
Das BMF hat am das lange erwartete Schreiben zur bilanzsteuerrechtlichen Beurteilung von Aufwendungen aus der Einführung einer betriebswirtschaftlichen Software veröffentlicht. Die Nutzungsdauer beträgt jetzt grundsätzlich fünf Jahre. Im Entwurf hatte die Finanzverwaltung noch eine zehnjährige Nutzungsdauer festschreiben wollen.
Das BMF geht davon aus, das ERP-Software i. d. R. Standardsoftware ist, die als immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens zu aktivieren ist. Auch wenn unterschiedliche Module z. B. für die Haupt- und Nebenbuchhaltungen und die Warenwirtschaft eingesetzt werden, gilt die Software als einheitliches Wirtschaftsgut. Neben den Lizenzkosten sollen u. a. die folgenden Aufwendungen aktiviert und über die Nutzungsdauer abgeschrieben ...