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BGH 18.01.1996 IX ZR 171/95
Bürgschaft; | Zeitpunkt für die Feststellung der Sittenwidrigkeit in Überforderungsfällen
Für die Frage, ob eine Ehegattenbürgschaft allein wegen offenkundiger krasser Überforderung des Bürgen sittenwidrig ist, sind alle bei Vertragsschluß erkennbaren Umstände einschließlich der voraussichtlichen Leistungsfähigkeit des Hauptschuldners zu berücksichtigen ().