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Anforderungen an die Entnahme eines Wirtschaftsguts
(1) Gem. (BFH/NV 2005 S. 1257) ist für die Entnahme eines Wirtschaftsguts aus dem Betriebsvermögen eine eindeutige Entnahmehandlung erforderlich, die bei buchführenden Betrieben i. d. R. bei einer entsprechenden Entnahmebuchung anzunehmen ist. (2) Die Lösung der Verknüpfung eines Wirtschaftsguts mit dem Betriebsvermögen wird erst dann unmissverständlich, wenn sie äußerlich erkennbar und damit in objektiv nachprüfbarer Weise dokumentiert ist; deshalb verstößt das FG bei Fehlen einer entsprechenden Dokumentation (Buchung) nicht gegen seine Aufklärungspflicht, wenn es keinen Beweis über die behauptete Äußerung in einer Bilanzbesprechung, eine Entnahme tätigen zu wollen, erhebt (Bezug: § 115 Abs. 2, § 76 Abs. 1 FGO; § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG).▶NWB YAAAB-53340