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Betriebsausgabenabzug bei konzerninternen Beteiligungserträgen und Veräußerungsgewinnen
In den Berechnungen des Beitrags „Betriebsausgabenabzug bei konzerninternen Beteiligungserträgen und Veräußerungsgewinnen” von Frischmuth (StuB 2005 S. 829) sind Formeln bzw. Berechnungen zu modifizieren. In den Fällen, in denen tatsächlich beteiligungsbezogene Betriebsausgaben vorliegen und das pauschalierte Betriebsausgabenabzugsverbot einschlägig ist, ist der – dem pauschalierten Betriebsausgabenabzugsverbot gegenläufige – Steuerminderungseffekt tatsächlich vorliegender Betriebsausgaben nicht berücksichtigt (z. B. Übersicht 2: -1 GE · 0,25). Die im Beitrag abgeleiteten Systemaussagen sind dem Grunde nach aber uneingeschränkt gültig. Allerdings sind die Systemdefizite der Höhe nach zu modifizieren (z. B. in Übersicht 2: Steuerlast 25,98 % anstatt 26,96 %).