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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - III 149/05 EFG 2006 S. 212 Nr. 3

Gesetze: FGO § 51, FGO § 143, ZPO § 42 Abs. 2, ZPO § 48

Richter-Selbstablehnung

Leitsatz

Die Selbstablehnung eines Richters wegen außerdienstlicher Vorbefassung im Rahmen einer Nebentätigkeit für die öffentliche Rechtsauskunft ist begründet, wenn der Richter ein einseitiges Beratungsgespräch zur Interessenwahrnehmung für einen Beteiligten geführt hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 212 Nr. 3
IAAAB-70111

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Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 12.09.2005 - III 149/05

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