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Minderwertausgleich bei Rückgabe von Leasing-Fahrzeugen
Bei der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung einer Wertminderungsentschädigung wurde die Auffassung vertreten, dass die Wertminderungsentschädigung beim Leasinggeber als umsatzsteuerpflichtiges Nutzungsentgelt anzusehen ist. Weiterhin wurde verfügt, dass lediglich in dem Fall, in dem die Wertminderungsentschädigung vom Leasingnehmer für die Beseitigung eines Unfallschadens durch den Leasinggeber geleistet wird, eine nicht steuerbare Schadenersatzleistung vorliegt. Der u. a. entschieden, dass auch der unfallbedingte Minderwertausgleich kein Schadenersatz, sondern Teil des vertraglichen Erfüllungs-S. 11anspruchs und damit Nutzungsentgelt sei. Die umsatzsteuerrechtliche Qualifizierung einer Wertminderungsentschädigung wegen (Unfall)Schäden am Leasing...