Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Preisnachlass beim Fahrzeugkauf als geldwerter Vorteil von dritter Seite
Ein Preisnachlass, den ein Fahrzeughändler einem Berufsfußballspieler beim Erwerb eines Pkw einer bestimmten Marke einräumt, führt bei dem Fußballer als geldwerter Vorteil von dritter Seite zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Die Steuerpflicht des Rabatts entfällt nicht allein deshalb, weil der Fahrzeughersteller sich von der Tatsache, dass Fußballprofis seine Fahrzeuge fahren, einen Imagegewinn verspricht.