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Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer
Generalanwalt schlägt Beschränkung der zeitlichen Wirkung des EuGH-Urteils vor
Für viele überraschend hat der zuständige Generalanwalt beim EuGH in seinem Schlussantrag vorgeschlagen, die Beschränkung der alten körperschaftsteuerlichen Anrechnung auf Dividendeneinkünfte aus dem Inland zwar für gemeinschaftswidrig zu erklären, aber dennoch die zeitliche Wirkung des Urteils zu begrenzen.
Der Streitfall
Streitig ist das körperschaftsteuerliche Anrechnungsverfahren, wie es bis 2001 allgemein zur Anwendung kam. Danach wurde die Einkommensteuer auf Dividendeneinkünfte durch eine Gutschrift in Höhe der zuvor bei der Gesellschaft erhobenen Körperschaftsteuer auf die entsprechenden Einkünfte zur Vermeidung der Doppelbelastung gemildert. Allerdings blieb die Anrechnung und so die Vermeidung der Doppelbesteuerung auf inländische Dividenden beschränkt.
Die Bezieher von Dividenden aus dem Ausland mussten damit eine doppelte Belastung hinnehmen: Einmal über die Ertragsbesteuerung bei der Gesellschaft im Ausland und einmal über die ungemilderte Einkommensteuer auf die Dividenden im Inland.
Hiergegen wandten sich die Erben des inzwischen verstorbenen Heinz Meilicke, der noch zu Lebzeiten Dividenden von niederländischen und dänischen Gesellschaften...