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Eigenheimzulage | Anschaffung einer Wohnung vom Ehegatten nicht begünstigt
Nach § 2 Abs. 1 Satz 3 EigZulG ist eine Wohnung nicht begünstigt, die der Anspruchsberechtigte von seinem Ehegatten anschafft. Nach dieser Regelung ist – verfassungsrechtlich unproblematisch – Eigenheimzulage auch dann ausgeschlossen, wenn der veräußernde Ehegatte für das veräußerte Objekt keine Förderung in Anspruch genommen hatte; es kommt auch nicht darauf an, ob er daran mangels Eigennutzung (§ 4 EigZulG) bereits aus rechtlichen Gründen gehindert war (, nv NWB JAAAB-69134).