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Mittelbare Grundstücksschenkung bei Geldzuwendung nach Grundstückserwerb
(, BStBl II 2005 S. 188)
I. Leitsätze
1. Sagt der Schenker dem Bedachten den für den Kauf eines bestimmten Grundstücks vorgesehenen Geldbetrag vor dem Erwerb des Grundstücks zu und stellt er ihm den Betrag bis zur Tilgung der Kaufpreisschuld zur Verfügung, liegt eine mittelbare Grundstücksschenkung auch dann vor, wenn der Bedachte bereits vor der Überlassung des Geldes Eigentümer des Grundstücks geworden war (Änderung der Rechtsprechung).
2. Ein Grundstück kann aufgrund entsprechender Abreden auch dadurch (mittelbar) geschenkt werden, dass der Schenker dem Bedachten einen ihm zustehenden Anspruch auf Übereignung des Grundstücks unentgeltlich abtritt oder ihm die Mittel für den Erwerb eines solchen Anspruchs gewährt.
II. Sachverhalt
Die Klägerin ist Gesellschafterin einer GbR, an der auch ihr Ehemann sowie ein weiteres Ehepaar beteiligt sind. Die Gesellschafter der GbR kauften mit notariell beurkundetem Vertrag vom zum Gesamthandseigentum der GbR einen Rückübertragungsanspruch, der den Verkäufern hinsichtlich eines im Beitrittsgebiet belegenen Grundstücks zustand. Der Kaufpreis sollte mit Eintragung der Käufer als Eigentümer des Grundstücks im Grundbuch fällig werden.
Nachd...