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Kein Eigenverbrauch bei häuslichen Arbeitszimmern
Bei einem häuslichen Arbeitszimmer ist keine Versteuerung als Eigenverbrauch vorzunehmen. Dies widerspricht nach Ansicht des FG Rheinland-Pfalz der 6. EG-Richtlinie (Art. 17 Abs. 2 und Abs. 6, 2. Unterabsatz der 6. EG-Richtlinie) und das FG gab dem Kläger, der selbständig als Gutachter und Lehrbeauftragter tätig war, recht.