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BBK Nr. 22 vom Seite 1065 Fach 13 Seite 4800

Anschaffungsnaher Herstellungsaufwand bei Gebäuden

von Dipl.-Finw. StB Dieter Grützner, Münster

Herstellungskosten können im Gegensatz zu Erhaltungsaufwendungen nur im Wege der Abschreibung über die gesamte Nutzungsdauer eines Gebäudes steuerlich geltend gemacht werden. Zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten eines Gebäudes zählen unter bestimmten Voraussetzungen auch die Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Dies gilt für Baumaßnahmen, die nach dem begonnen werden.

I. Rechtsentwicklung

Nach R 157 Abs. 4 EStR 2001 konnten Aufwendungen auf ein zuvor angeschafftes Gebäude dann zu Herstellungskosten i. S. des § 255 Abs. 2 HGB führen, wenn innerhalb eines Zeitraums von im Regelfall drei Jahren hohe Reparatur- oder Modernisierungsaufwendungen angefallen sind. Auf eine Prüfung dieser Frage konnte im Regelfall verzichtet werden, wenn diese Aufwendungen (Rechnungsbetrag ohne USt) innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung insgesamt 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes nicht überstiegen – Nichtaufgriffsgrenze. Diese Auffassung hat der BFH mit Urteilen vom - IX R 39/97 (BStBl 2003 II S. 569) und IX R 52/00 (BStBl 2003 II S. 574) aufgegeben und in der Folgezeit weiter konkretisiert. Danach führen nicht unbeträchtliche Aufwendungen in Zeitnähe zum Anschaffungskostenvorga...BStBl 2003 I S. 386

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