Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Neue Ermittlungsmöglichkeiten der Finanzbehörden
Automatisierte Abrufmöglichkeit von Kontoinformationen - Ist der gläserne Steuerbürger nun Wirklichkeit?
I. Vorbemerkungen
Am traten Art. 2 (Änderung der Abgabenordnung) und 3 (Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes) des „Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit” in Kraft. Die Art. 2 und 3 flankieren die Vorschriften des „Gesetzes über die strafbefreiende Erklärung” (Strafbefreiungs-erklärungsgesetz), das dem Steuerunehrlichen vom bis zum die Möglichkeit gab, zu günstigen Tarifen straffrei in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Nach Beendigung des Amnestiezeitraums stehen der Finanzverwaltung nun weit reichende Ermittlungsmöglichkeiten durch die neu eingeführten §§ 93 Abs. 7 und 8 und 93b AO sowie durch die Ergänzung des § 5 FVG (dessen neu eingefügter Abs.1 Nr.24 FVG erweitert den Aufgabenbereich des Bundesamtes für Finanzen um den Datenabruf) zur Verfügung. Dem Finanzbeamten wird die Möglichkeit eröffnet, über das Bundesamt für Finanzen bei den Kreditinstituten einzelne Daten aus den nach § 93b AO i.V.m. § 24c KWG zu führenden Dateien im automatisierten Verfahren abzurufen. Das Bundesministerium der Finanzen hat eine zehn Fragen umfassende Übersicht „Fragen und Antworten zur Einführung der Kontenabrufmöglichkeit der Finanzbehörden ab 1.April2005” veröffentlicht. Darin werden u. a. Fra...