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Unzutreffender Steuerausweis in Rechnung
Eine wegen unzutreffenden Steuerausweises in einer Rechnung gemäß § 14 Abs. 2 UStG entstandene Steuer ist gemäß § 233a AO 1977 zu verzinsen. Das Gesetz enthält insoweit eine eindeutige Regelung. Danach besteht die auf Grund des Steuerausweises entstandene Umsatzsteuer bis zur – ohne Rückwirkung eintretenden – BerichtigungS. 9 des Steuerbetrags. Eine rückwirkende Berichtigung unzutreffend ausgewiesener Steuer widerspräche dem Regelungszweck des § 14 Abs. 2 UStG. Für eine sachliche Unbilligkeit der Verzinsung von solchen Umsatzsteuernachforderungen ist kein Anhaltspunkt ersichtlich. Nur zinsspezifische Gründe können einen Erlass von Nachzahlungszinsen aus sachlichen Billigkeitsgründen rechtfertigen.