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Steuerpflicht des Überschusses aus der Veräußerung von Indexzertifikaten
Wird dem Käufer von Indexzertifikaten nur die Rückzahlung von ca. 10 v. H. des beim Erwerb eingesetzten Kapitals fest zugesagt, ist darin keine „Rückzahlung” i. S. von § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG zu sehen. Das Indexzertifikat kann in diesem Fall auch nicht steuerlich in eine Kapitalforderung von 10 v. H. aufgespalten werden, deren Rückzahlung in voller Höhe zugesichert ist, und eine Forderung von 90 v. H. bezüglich derer keine Rückzahlung zugesichert ist; ein Gewinn aus dem nach Ablauf der Frist für private Veräußerungsgeschäfte erfolgten Verkauf der Zertifikate ist daher in voller Höhe nicht steuerpflichtig.