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Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 3 Satz 3 EStG
Im Rahmen summarischer Überprüfung bestehen an der Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 3 Satz 3 EStG i. d. F. der Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 zumindest insoweit keine ernstlichen Zweifel, als es sich bei den nur beschränkt zu berücksichtigenden negativen Einkünften um solche aus Vermietung und Verpachtung handelt, die durch Sonderabschreibung von nach dem Fördergebietsgesetz begünstigten Investitionen entstanden sind.