Ruth Hofmann, Gerda Hofmann

Grunderwerbsteuergesetz Kommentar

8. Aufl. 2004

ISBN der Online-Version: 3-482-55001-8
ISBN der gedruckten Version: 3-482-40408-9

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Von Dr. Ruth Hofmann Vors. Richterin am Bundesfinanzhof a. D., München und, Gerda Hofmann Regierungsdirektorin, Dresden - Grunderwerbsteuergesetz Kommentar Online

Vorbemerkung zu § 15 GrEStG

Von Dr. Ruth Hofmann Vors. Richterin am Bundesfinanzhof a. D., München und, Gerda Hofmann Regierungsdirektorin, Dresden (November 2005)

Vorbemerkung zu § 15


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Inhaltsübersicht

 
Rdnr.
A.
Allgemeines
1
B.
Steuerfestsetzung
 
I.
Der Steuerbescheid
2–5
II.
Begründungszwang, zeitlich versetzte
Inanspruchnahme der Gesamtschuldner
6–7
III.
Aufhebung oder Änderung der Steuerfestsetzung,
soweit nicht § 16 eingreift
8–14
C.
Rechtsbehelfe
 
I.
Rechtsschutz
15
 
II.
Vorläufiger Rechtsschutz
16
III.
Zinsen
17
D.
Festsetzungsfrist
18
E.
Grunderwerbsteuer und Insolvenzverfahren
19

A. Allgemeines

1 Der abstrakt entstandene Steueranspruch bedarf zu seiner Konkretisierung der Geltendmachung durch die Finanzbehörde. Dies geschieht durch Steuerbescheid, der seinerseits die Grundlage für die Verwirklichung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37 Abs. 1 AO 1977) bildet (§ 218 Abs. 1 AO 1977). In dem Steuerbescheid wird der nach dem Grunderwerbsteuergesetz abstrakt entstandene Steueranspruch konkretisiert und in Bezug auf die an dem Steuerschuldverhältnis Beteiligten fixiert.

Das Grunderwerbsteuergesetz selbst beschränkt sich in diesem verfahrensrechtlichen Bereich auf Teilregelungen, nämlich in Ausfüllung des § 17 AO 1977 auf die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit (§ 17), in Ausfü...

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