BMF - IV C 5 - S 1961 - 14/05 BStBl 2005 I S. 998

Bekanntmachung der Vordruckmuster Antrag auf Wohnungsbauprämie 2005
a) für Bausparbeiträge (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 WoPG)
b) für andere prämienbegünstigte Aufwendungen (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 WoPG)

Nach § 4 Abs. 2 Wohnungsbau-Prämiengesetz vom (BGBl 1997 I S. 2678) ist der Antrag auf Wohnungsbauprämie nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstellen. Die Vordruckmuster für 2005 mit Erläuterungen werden hiermit bekannt gemacht.

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Die Vordrucke können auch maschinell hergestellt werden, wenn sie sämtliche Angaben in der gleichen Reihenfolge enthalten. Abweichende Formate sind zulässig; die Erklärung und das Ankreuzfeld zu den Einkommensverhältnissen können hervorgehoben oder auf sie kann auffallend hingewiesen werden. Maschinell erstellte Anträge für Aufwendungen i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 2–4 WoPG brauchen nicht handschriftlich von dem Unternehmen unterschrieben zu werden.

BMF v. - IV C 5 - S 1961 - 14/05

Fundstelle(n):
BStBl 2005 I Seite 998
EAAAB-69007