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Schenkweise Übertragung eines Mietwohnobjekts auf minderjährige Kinder: Bestellung eines Ergänzungspflegers nicht erforderlich
Die schenkweise Übertragung eines Mietwohnobjekts auf die Kinder ist für diese nicht deshalb rechtlich nachteilig, weil sie in die Pflichten aus den Mietverträgen eintreten. Nach einer Entscheidung des , kann die notariell beurkundete und vom Grundbuchamt vollzogene Übertragung des Eigentums an einer Immobilie von Eltern auf ihre minderjährigen Kinder daher auch dann steuerlich anzuerkennen sein, wenn kein Ergänzungspfleger bestellt worden ist.