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Nachträgliche Verlängerung eines Lebensversicherungsvertrags
Auszahlungen aus Lebensversicherungen waren vor der Neuregelung durch das Alterseinkünftegesetz steuerfrei, wenn der Versicherungsvertrag eine Mindestvertragsdauer von zwölf Jahren vorsah. Der BFH hat sich jetzt mit einem Fall beschäftigt, in dem es um die Auszahlung bei einer Laufzeitverlängerung einer Lebensversicherung ging. Für den Kläger hatte dessen Arbeitgeber zwei Lebensversicherungen mit einer Laufzeit und Beitragzahlungsdauer von 13 bzw. 16 Jahren abgeschlossen. Die Versicherungsverträge sahen keine Änderungsmöglichkeiten der Vertragsmodalitäten vor. Da der Kläger drei Jahre später als geplant in Ruhestand gehen wollte, wurden die beiden Versicherungsverträge im dreizehnten bzw. sechzehnten Jahr um drei Jahre verlängert. Die Versicherungsgesellschaft verlängerte wunschgemäß die L...