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Einführung einer Europäischen Genossenschaft
Das Bundesjustizministerium hat am den Referentenentwurf zur Reform des Genossenschaftsrechts den Bundesministerien, Ländern und Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet. Anlass ist die Einführung der Europäischen Genossenschaft oder Societas Cooperativa Europaea (SCE) in das deutsche Recht. Die SCE ist eine neue Rechtsform nach europäischem Gemeinschaftsrecht. Sie tritt neben die Genossenschaft nach nationalem Recht. Grundlage sind zwei EU-Rechtsakte vom Sommer 2003: eine Verordnung, die unmittelbar in den Mitgliedstaaten gilt, und eine Richtlinie über die Beteiligung der Arbeitnehmer, die bis August 2006 in nationales Recht umzusetzen ist.
Die neue Rechtsform der Europäischen Genossenschaft wird Genossenschaften die grenzüberschreitende Betätigung erleichtern. Durch attraktive Ausführungsvorschriften sollen Anreize geschaffen werden, damit eine neu gegründete Europäische Genossenschaft ihren Sitz in Deutschland nimmt.
Um die Wettbewerbsfähigkeit der inländischen Genossenschaft gegenüber der SCE zu gewährleisten, sieht der Gesetzentwurf neben den Ausführungsvorschriften zum europäischen Recht eine maßvolle Modernisierung des deutschen Genossenschaftsgesetzes wie folgt vor:
Die Gründung von Genossenschaften ...