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OFD Düsseldorf 05.10.2005 S 0130, NWB 45/2005 S. 363

Abgabenordnung | Unterrichtung der Gemeinden über die Gemeinnützigkeit von Vereinen

Die Gemeinden sind gebeten worden, vor Ausstellung einer Spendenbescheinigung zu prüfen, ob in Fällen, in denen ihnen so genannte Durchlaufspenden zur Weitergabe an private Organisationen zur Verfügung gestellt werden, die benannten Empfänger auch die hierfür erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Mit Verfügung v. - S 0130 NWB EAAAB-66950 teilt die OFD Düsseldorf mit, dass die Finanzämter durch § 30 AO nicht gehindert sind, den Gemeinden Angaben über die Gemeinnützigkeit der jeweiligen Vereine zu machen. Eine Offenbarung steuerlicher Verhältnisse ist nach § 30 Abs. 4 Nr. 1 AO zulässig, wenn sie der Durchführung des Besteuerungsverfahrens dient. Nach dem Anwendungserlass zur Abgabenordnung genügt es, wenn die Offenbarung für das Besteuerungsverfahren nützlich ist. Zur Vermeidung ungerechtfertigter Steuervergünstigungen ist es daher zulässig, dass die Finanzämter ...

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