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Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2005 im Überblick
I. Vorbemerkungen
Zur Anpassung der Lohnsteuer-Richtlinien an die Entwicklung des Einkommensteuerrechts wegen der Rechtsänderungen aus den seit 2003 ergangenen Gesetzen, den zwischenzeitlichen Verwaltungsentscheidungen und zur Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung hat die Bundesregierung am die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien 2004 (Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2005) beschlossen, welcher der Bundesrat in seiner Sitzung am zugestimmt hat.
Anzuwenden sind die Lohnsteuer-Richtlinien 2005 grds. beim Steuerabzug vom Arbeitslohn für Lohnzahlungszeit-räume, die nach dem enden und für sonstige Bezüge, die dem Arbeitnehmer nach dem zufließen. Soweit sie geänderte Vorschriften des Einkommensteuergesetzes betreffen, die vor dem anzuwenden sind, oder aber soweit sie lediglich eine Erläuterung der Rechtslage darstellen, gelten sie auch für frühere Zeiträume.
Im Folgenden soll nun auf die wesentlichen Regelungsinhalte der Änderungsrichtlinien eingegangen werden.
II. Regelungen
Arbeitgeberleistungen zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern (R 21a Abs. 1 LStR 2005)
Leistungen des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn für die Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer in...