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Fall Jimm Bimm und Black Burn – Aufgabe aus der Umsatzsteuer
Unrichtiger/unberechtigter Steuerausweis, Berichtigung des Vorsteuerabzugs
Hier finden Sie die Klausur als PDF: Datei öffnen
I. Sachverhalt
Fall 1
a) Horst Tuch (HT) handelt mit Bekleidung. Er bestellt bei Okudera Takahari (OT), seinem japanischen Vertragspartner, 30 Seidengürtel für Sumo-Ringer, die OT vereinbarungsgemäß in den Hafen von Rotterdam transportiert, auf seinen Namen zum freien Verkehr abfertigen lässt und dabei die niederländische Einfuhrumsatzsteuer bezahlt. HT holt die Gürtel am 20. 4. in Rotterdam ab und bringt sie mit eigenem Transporter nach Bonn.
OT erteilte am 20. 6. auszugsweise folgende Rechnung:
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30 Gürtel
verzollt und versteuert | 300 000 € |
Transportkosten Japan - Niederlande | 2 000
€ |
302 000 € |
b) Bei seinem chinesischen Vertragspartner Pla Kiat (PK) bestellt HT weitere zehn Gürtel. PK führt diese Gürtel nach Deutschland ein und übergibt sie HT.
c) Gemäß einer Vereinbarung mit seinem koreanischen Zulieferer Kim Kim (KK) lässt HT die dort bestellten zehn Nationaltrikots Koreas von einem Reeder abholen, der diese im Namen des HT in Rotterdam einführt, von wo aus sie HT nach Deutschland bringt.
Fall 2
Der Feinschmecker Bode Cousin (BC) aus Baden-Baden bestellt beim schottische...