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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - II 5/2002

Gesetze: UStG § 4 Nr. 12a, UStG § 4 Nr. 12 Satz 2

Die Unterbringung von Obdachlosen im Bedarfsfall ist als kurzfristige Beherbergung von Fremden umsatzsteuerpflichtig

Leitsatz

Die Frage, ob bei der Unterbringung von Obdachlosen eine langfristige (gem. § 4 Nr. 12a UStG steuerfreie) oder eine kurzfristige (gem. § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG steuerpflichtige) Vermietung zur Beherbergung vorliegt, ist je nach den für den einzelnen Streitfall maßgeblichen Gegebenheiten zu entscheiden.

Fundstelle(n):
DStRE 2006 S. 243 Nr. 4
AAAAB-68554

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 13.09.2005 - II 5/2002

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