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Finanzierung durch Factoring
Glossar zu Fachbegriffen aus der Betriebswirtschaft
Unter Factoring versteht man den vertraglich festgelegten laufenden Ankauf von Forderungen aus Lieferung und Leistung durch einen Faktor (Kreditinstitut oder spezielles Finanzierungsinstitut). Rechtlich ist Factoring ein Kaufgeschäft. Es handelt sich dabei um eine Finanzierungsmöglichkeit, die neben der Liquiditätsversorgung eine umfassende Buchhaltungsdienstleistung und den Schutz vor Forderungsverlusten umfasst.
Factoring bietet damit folgende Funktionen:
Finanzierungsfunktion (Ankauf und Kreditierung der Forderung),
Dienstleistungsfunktion (Verwaltung des Forderungsbestandes) und
Kreditversicherungsfunktion (Übernahme des Bonitätsrisikos).
I. Echtes Factoring
Factoring wird als Forderungsverkauf durch Abtretung i. S. der §§ 433, 398 BGB verstanden. Beim echten Factoring scheiden die verkauften Forderungen mit der Abtretung aus dem Vermögen und der Bilanz des Forderungsverkäufers aus.
Das Unternehmen U hat eine Forderung gegen das Unternehmen S in Höhe von 100.000 €. U verkauft die Forderung an ein Factorinstitut, das auch das Ausfallrisiko übernimmt. Das Institut zahlt 90 % des Forderungsbetrages. U bucht bei Erhalt des Geldes:
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