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Eigenheimzulage | Doppelte Haushaltszugehörigkeit von Kindern getrennt lebender Elternteile
Im Urteil v. - III R 40/03 (BStBl 2005 II S. 326) geht der BFH davon aus, dass für die Frage der Haushaltszugehörigkeit eine den Besuchscharakter überschreitende Dauer regelmäßig dann anzunehmen ist, wenn der Aufenthalt im Haus des Anspruchsberechtigten sechs Wochen übersteigt. Dies kann auch bei entsprechend häufigen tageweisen Aufenthalten der Fall sein. Aus dem vorgenannten Urteil können jedoch keine Rechtsfolgen für die Ausnahmefälle der gleichzeitigen Zugehörigkeit eines Kindes zu den Haushalten getrennt lebender Elternteile abgeleitet werden. In derartigen Fällen ist weiter nach den Abgrenzungskriterien des (BStBl 1999 II S. 594) vorzugehen. Bisher ruhende Verfahren sind entsprechend zu entscheiden – so das Bayerische Landesamt für Steuern in der Verfügung v. - EZ 1230 - 2 St 32 M NWB SAAAB-66030.